Checkliste Sterbefall






IM VORAUS
• Patientenverfügung
• Vorsorgevollmacht
• Sorgerechtsverfügung
• Organspendeausweis
• Testament






BEI EINTRETEN DES TODESFALLES
• Arzt verständigen und von diesem den
• Totenschein ausstellen lassen
• Angehörige informieren und ggf. um Unterstützung bitten
Wichtige Dokumente zusammensuchen
• Personalausweis
• Geburts- und Heiratsurkunde, evtl. Scheidungsurteil o.ä.
• Verfügungen suchen und berücksichtigen: Vorsorgeverträge,
Organspendeausweis, Verfügung zur Körperspende, Testament
• Bestatter beauftragen: Dieser unterstützt bei der Überführung des Leichnams, der Kommunikation mit dem Friedho, beim Ankleiden des Verstorbenen sowie beim Ausfüllen der Rentenversicherungsformulare






IN DEN ERSTEN 48 STUNDEN NACH ABLEBEN
• Haushalt des Verstorbenen versorgen und Gas, Wasser, Strom abstellen
• ggf. Haustiere unterbringen
• Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen und dafür benötigen Sie Dokumente der/des Verstorbenen:
- Personalausweis
- Geburtsurkunde
- Totenschein/Leichenbeschauschein
- sowie ggfs. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehepartners.
• Arbeitgeber der/des Verstorbenen über Todesfall informieren
• Verständigen Sie Ihren eigenen Arbeitgeber und besprechen Sie ggf. einen Sonderurlaub
• Versicherungen zum Todesfall verständigen
• Bestattungsorganisation mit dem Bestatter besprechen (Bestattungsart, Friedhof, Ablauf, Sarg/Urne, Blumenschmuck)
• Trauerfreier mit dem Bestatter organisieren (Ablauf, Trauerredner, anschließendes Beisammensein)
• Traueranzeige schalten und Trauerkarten versenden






NACH DER BESTATTUNG
• Wohnungs-/ Haushaltsauflösung (der Vermieter muss innerhalb eines Monats nach Ableben über den Todesfall informiert werden, i.d.R. besteht dann eine Kündigungsfrist von drei Monaten)
• Gas, Wasser, Strom sowie Telefon- und Kabelanschluss kündigen.
• Daueraufträge, Abonnements, Bankkonten, Verträge und Mitgliedschaften suchen und kündigen
• Online-Accounts abmelden bzw. in den Gedenkmodus setzen
• Nachsendeauftrag veranlassen
• Blumenschmuck nach spätestens 6 Wochen vom Grab entfernen
• Laufende Grabpflege regeln
• Steinmetz mit Grabmalanfertigung beauftragen
• Erbschaft klären (Testament, ggfs. Erbschein beim Amtsgericht beantragen)